Fragen und Antworten zu Hamburger Kleingärten

Die Inhalte der folgenden Seiten wurden aus unserer Broschüre "Fragen und Antworten" übernommen, die es gibt.

  • Wie sind Kleingärten entstanden?
    Kleingärten entstanden in Europa ursprünglich vor ca. 200 Jahren.
    Familien konnten Land pachten und so ihren Ernährungsbedarf teilweise selber decken. In der Bundesrepublik Deutschland entstanden vor über 150 Jahren die ersten Kleingärten. Anfang des 19.Jahrhunderts gaben einige Gemeinden den Ärmsten ein Stückchen Land zum Gemüseanbau, das sie unabhängig von der Gemeinde bepflanzen konnten. Der erste Versuch wurde in der Stadt Kiel gestartet: „59 Familien bekamen je 256 m2 Land in Stadtnähe.“

    Die wachsende Industrialisierung zu Beginn dieses Jahrhunderts ließ große Teile der Bevölkerung aufgrund von Arbeitslosigkeit vollständig verarmen. Hinzu kam eine hohe Sterblichkeitsrate und Krankheitsanfälligkeit der Betroffenen, ausgelöst durch Hunger und schlechte Lebensbedingungen.

    Die Armendirektion sah es als ihre Aufgabe an, die Kleingärten und ihre Pflanzer zu überwachen, und z.B. den Zeitpunkt der Auspflanzung festzulegen etc.

    Besondere Aufmerksamkeit wurde dem Privatbereich der Pächter zuteil. Schlechtes, unsittliches Betragen wurde mit Entzug des Gartens bestraft, der für die Menschen lebensnotwendig war!
    Zu Beginn des 20.Jahrhunderts entstanden die „Arbeitergärten des Roten Kreuzes“, an deren Verwirklichung der Geheime Regierungsrat Bielefeld beteiligt war. 1912 verkündigte er 14 Leitsätze, in denen er darauf aufmerksam machte, einen besonderen Wert auf Familienleben und -gesundheit zu legen.

    Den Namen „Schrebergarten“ bekamen die Kleingärten als Andenken an den Arzt Daniel Gottlieb Moritz Schreber (1808-1861), der für die damalige Zeit die revolutionäre Forderung nach Spielplätzen für Kinder stellte, um diese von den gefährlichen Straßen herunterzuholen. Der Schwiegersohn von Dr.Schreber, der Leipziger Schuldirektor Dr. phil.

    Hausschild sah in Gartenarbeit ein gutes Mittel, zur Erziehung der Jugend. Von ihm wurde 1864 der „Schreberverein“ gegründet.

    1865 pachtete der Verein vier Äcker – unbenutzbares Land. Die Jahrespacht war hoch und der Staat zahlte dem Verein keine Zuschüsse. Viele Eltern kamen zum „Schreberplatz“ und ließen sich in Erziehungsfragen von Dr.Hausschild beraten. Ein Oberlehrer legte zusammen mit den Kindern kleine Beete an, die sie später umzäunten.

    Als später die Eltern bei der Bepflanzung und Pflege halfen und jede Familie „ihre“ Parzelle einzäunte, entstanden die ersten Schrebergärten.
    Nach Ausbruch des 1. Weltkrieges zweifelte niemand mehr an der Notwendigkeit von eines eigenen Gartens in Stadtnähe zur Lebensmittelversorgung. Am 31. Juli 1919 entstand das Gesetz: „Die Kleingärten- und Kleinpachtlandordnung“, unterzeichnet von Reichspräsident Ebert. Doch trotzdem waren Mißbräuche, wie z.B. unerlaubte Erhöhung des Pachtzinses, praktiziert durch Zwischenhändler, an der Tagesordnung. Um diesen Mißbräuchen ein Ende zu machen, schlossen sich die Kleingärtner in Interessengruppen zusammen.

    So entstanden zwei Spitzenverbände:
    1. Zentralverband Deutscher Arbeiter- und Schrebergärtner
    2. Verband der Laubenkolonisten von Berlin und Umgebung.

    Am 14. August 1921 wurde in Bremen der Zentralverband „Der Reichsverband der Kleingartenvereine Deutschlands“ gegründet. Vorsitzender war Geheimrat Bielefeld.

    Das Kleingartenwesen erhielt durch niedrige Pachtpreise – 2 bis 5 Pfennig pro m2 – und zusätzlich durch die Haltung von Tieren einen Aufschwung.
    Nach der Machtübernahme Hitlers am 30. Januar 1933, wurden im Juli 1933 dem ehemaligen Reichsverband, jetzt Siedlerbund, der Reichsbund der Kleintierzüchter zwangsweise zugeführt, und zusammen zum „Reichsbund der Kleingärtner und Kleinsiedler Deutschlands“ ernannt. Als Reichsbundführer wurde Dr. Kammler bestellt. Das Kleingartenwesen bekam nun eine neue Bedeutung. „Die kleinen Gärten sollten im Falle eines Krieges eine sehr wichtige Aufgabe zur Ernährung des deutschen Volkes übernehmen“.

    Bei Ausbruch des Zweiten Weltkrieges zeigte sich die wichtige „Ernährungspolitische Bedeutung“ der kleinen Gärten. Aufgrund der nun vorherrschenden Knappheit an Lebensmitteln, wurden die Kleingärten unter verstärkten gesetzlichen Schutz gestellt.

    Sie bekamen Fachberater zur Seite und wurden zu einer ständigen Leistungssteigerung aufgerufen, was jedoch kaum durchführbar war, weil die meisten Männer an der Front kämpften und nur Frauen und Kinder die Gärten bearbeiteten. Viele Stadtbewohner flüchteten vor den ständigen Bombenangriffen in ihre Parzellen.

    Nach Kriegsende war es sehr schlecht um die Kleingartenanlagen bestellt, da diese oft inmitten von Großstädten lagen und ebenso von Bomben zerstört wurden wie die übrigen Häuser. In München entstand ein Schaden am Vereinseigentum von 100 000 RM.

    In den übriggebliebenen Gärtchen hausten neben Großfamilien, die ihr Hab und Gut verloren hatten, auch zahlreiche Flüchtlinge. In Schleswig-Holstein wurden deshalb, eigens für die Flüchtlinge, 70 000 neue Gärten zur Verfügung gestellt. Doch die Kleingärtner schafften es mit einer bemerkenswerten Zähigkeit, sich zu reorganisieren. Bereits 1949 wurde die neue Bundesorganisation "Verband deutscher Kleingärtner e.V." gegründet.

    Durch das "Wirtschaftswunder" nach dem Zweiten Weltkrieg erlebten auch die Kleingärnter einen gewaltigen Aufschwung. Es wurden nicht mehr nur Nutzpflanzen angebaut - während des Krieges nahm der Kartoffel- und Gemüseanbau bis zu 90% der Gartenfläche in Anspruch - jetzt blühten wieder viele Blumen und Sträucher.
    Paul Brando wurde zum Vorsitzenden des neuen Bundesverbandes gewählt.

    Er leitete die Geschichte des Verbandes national und auf internationaler Ebene rund 20 Jahre lang. Mit wachsendem Wohlstand und zunehmender Freizeit machte der Kleingarten eine Wandlung vom Wirtschafts- zum Erholungsgarten durch, wobei auch noch heute Obst- und Gemüseanbau erfolgen muss, um den niedrigen Pachtzins für Kleingärten zu rechtfertigen und um die Flächen stadtplanerisch zu sichern.
  • Welche Funktion haben Kleingärten heute?
    DIE URSPRÜNGLICHE BEDEUTUNG
    Kleingärten sind eine soziale Einrichtung. Zum Zeitpunkt der Entstehung und lange Jahrzehnte danach waren Kleingärten an eine bestimmte soziale Schicht gebunden. Sie stellten eine wesentliche Verbesserung der Lebensbedingungen dar und ermöglichten durch den Anbau von Obst und Gemüse den Umgang mit der Kultur von Pflanzen.

    DIE HEUTIGE   
    Der soziale Gedanke ist geblieben, trotz starker Wandlung der Sozialstruktur innerhalb der Gesellschaft und trotz zunehmender Mobilität der Menschen. Der Kleingarten bildet heute einen Gegenpol zur technischen Umwelt und deren Perfektion.

    DIE STÄDTEBAULICHE LAGE
    Kleingärten sollten sich in zumutbarer Entfernung zu den Siedlungsräumen befinden. Kleine Parzellen-Gruppierungen erhalten in letzter Zeit den Vorrang gegenüber großen Anlagen. Kleingärten bilden einen wichtigen Bestandteil des öffentlichen Grüns. Wege, die durch die Anlage führen, müssen für jedermann zugänglich sein. Sie gelten lt. Bundesbaugesetzbuch als landwirtschaftliche Fläche.

    DIE KLEINGÄRTEN ALS FREIRAUM IM SIEDLUNGSBEREICH
    Durch Kleingärten wird vielfach eine gute Gliederung von Baugebieten ermöglicht. Sie sind dem näheren Lebensraum der Bewohner zugeordnet und haben einen hohen Erlebniswert durch Kleinräumigkeit und außerordentliche Vielfalt. Sie werden von den Pächtern gepflegt und bilden durch die enge Bindung an den Nutzer nur eine geringe Belastung für die öffentliche Hand. Kleingärten ermöglichen eine vielseitige Tätigkeit und eine sinnvolle Freizeitbeschäftigung.

    DIE KLEINGÄRTEN ALS BESTANDTEIL DER UMWELT UND LANDSCHAFT
    Kleingärten sind Grünflächen, und somit Freiräume von hohem biologischen Wert und Lebensraum für viele Tierarten, die einen wichtigen Faktor im gesamten Kreislauf der Natur darstellen. Kleingärten bilden einen guten Übergang von der natürlichen Umgebung zum bebauten Raum. Sie sind ein Ersatz für heute meist fehlende Ortsränder, die früher durch Hausweiden, Grabeland oder Stadtrandgärten gebildet wurden. Zur Gestaltung der siedlungsnahen Landschaftsräume sind sie ein störungsfreier Beitrag, der wenig Verkehrsanlagen oder sonstige belastende Einrichtungen erfordert.
     
    DIE KLEINGÄRTEN HABEN HEUTE FOLGENDE BEDEUTUNG:
    • Ergänzung zur Wohnung im Mietshaus, 
    • Freiraum für die Freizeit am Abend und am Wochenende,
    • Erlebnisraum für die Kinder, 
    • hoher gesundheitlicher Wert durch Anbau von gesundem Obst und Gemüse,
    • wertvolles Regulativ gegen Vereinsamung älterer Menschen,
    • Objekt für eine aktive Gartenarbeit, Kommunikation mit Nachbarn,
    • im Kleingarten werden Verunreinigungen und Schadstoffe der Luft durch das Blattwerk abgefiltert, 
    • Kleingärten ermöglichen Bewegung in einer mit Sauerstoff angereicherten Luft, die von ähnlich hohem Wert wie in einem Kurort ist.
    • die Atemluft im Garten ist mit Luftfeuchte angereichert und daher gesünder als in den Stadtstraßen, 
    • die Betätigung im Garten bewirkt eine Ablenkung mit Entspannung und Erholung von den Strapazen des Alltags.
      Da Kleingärten zu Anlagen zusammengefasst werden, haben diese Kleingartenanlagen zugleich viele positive Auswirkungen auf eine ganze Stadt. Kleingartenanlagen gehören oft zu durchgehenden Grünzügen und sind somit den Bewohnern eines Wohngebietes zur Erholung geöffnet. Mit Hilfe von Kleingartenanlagen werden Stadtgebiete aufgelockert und durchgrünt.
    • Die in Städten im allgemeinen erhöhte Temperatur gegenüber der offenen Landschaft wird durch das Grün der Gärten gemindert,
    • in den Gärten wird Kohlendioxyd verbraucht und Sauerstoff
      produziert,
    • mit der Photosynthese wird auch einstrahlende Sonnenenergie
      verbraucht,
    • die in Städten erhöhte Niederschlagsmenge kann durch Vegetationsflächen wie Gärten besser aufgenommen werden,
    • Bäume und Sträucher binden staubförmige Emissionen aus der Luft und
    • durch das Grün in den Gärten wird Lärm gemindert, da Bäume und Sträucher die Schallenergie schlucken.


    SIE SEHEN ALSO: DIE KLEINGÄRTEN HABEN VIELE UND AUCH
    SEHR WICHTIGE FUNKTIONEN FÜR ALLE MENSCHEN.
  • Wie sind die Gartenfreunde organisiert?

    BUNDESWEIT:
    ca. 1 Million Vereinsmitglieder, Gartenfreunde, die sich in ...
    15.200 Kleingartenvereinen organisiert haben, welche ihrerseits in ...
    390 Bezirks-,Kreis- und Stadtverbänden, Regionalverbänden zusammengeschlossen sind und ...
    20 Landesverbände vereinen sich im ...
    BDG Bundesverband Deutscher Gartenfreunde e.V.
    Stand: 2009     

    DAVON IN HAMBURG:
    33.400 Parzellenpächter, die sich in ...
    310 Kleingartenvereinen organisiert haben, welche ihrerseits ...
    9 Bezirksgruppen bilden, vereinen sich im ...
    LGH Landesbund der Gartenfreunde in Hamburg e.V.
    Stand: 2009

    INTERESSENVERTRETUNG:
    Wie die Vereine auf kommunaler, und die Landesverbände auf Landesebene, den Kontakt zu den für sie zuständigen Politikern herstellen, ist der BDG dafür zuständig, die Interessen der Kleingärtner auf Bundesebene durch Kontaktaufnahme zu Abgeordneten des Bundestages und zu Bundesministerien zu vertreten.
    Es ist wichtig, dass man die ca. 1 Million Kleingärtner auch auf Bundesebene ernst nimmt und ihre Arbeit für das Grün der Städte anerkennt.

  • Was ist ein Kleingarten?
    DAS BUNDESKLEINGARTENGESETZ (BKleinG) GIBT IN § 1 FOLGENDE
    DEFINITION:


    § 1 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
    (1) ein Kleingarten ist ein Garten, der

    1. zur nichterwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung, insbesondere zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf und zur Erholung dient (kleingärtnerische Nutzung) und

    2. in einer Anlage liegt, in der mehrere Einzelgärten mit gemeinschaftlichen Einrichtungen, zum Beispiel Wegen, Spielflächen und Vereinshäusern, zusammengefasst sind (Kleingartenanlage).

    Damit wird festgelegt, dass in einem Kleingarten sowohl Obst und Gemüseanbau sowie Sträucher, Blumenrabatten und Rasenflächen vorhanden sind. Rasenflächen und Zierbepflanzungen sollten jedoch nicht überwiegen. Der Obst und Gemüseanbau ist ein fester Bestandteil eines Kleingartens. Der Flächenanteil für Laube, Terrasse, Kompostplatz, Obst, Gemüse, Rasen, Blumenbeete etc. ergibt die sogenannte 1/3-Teilung:
    • 1/3 der Fläche ergibt sich aus Garten-Laube, Wege, Kompostplatz,
      Terrasse etc.
    • 1/3 der Fläche sind Obst- und Gemüseanbau.
    • 1/3 der Fläche ergibt sich aus Zieranpflanzungen wie Blumenbeete, Sträucher, Rasen, Teich etc.

    Dabei kommt es nicht auf eine quadratmetergenaue Einteilung an, sondern die grobe Richtung sollte stimmen.

    In der weiteren Begriffsbestimmung ist dann festgelegt, dass eine Kleingartenparzelle immer zu einer Kleingartenanlage gehört, die wiederum einen Kleingartenverein bildet.
    Die dazugehörenden Wege, Parkplätze, Vereinshäuser etc. sind von den Mitgliedern des Kleingartenvereins in eigener Verantwortung zu pflegen und zu unterhalten.

    Kleingartenvereine unterliegen einer Selbstverwaltung. Das bedeutet, dass die jeweiligen Ämter und die anfallenden Aufgaben durch Mitglieder ehrenamtlich getätigt werden.

    Die Verwaltung erfolgt also in der Freizeit der jeweils gewählten Vorstandsmitglieder, Koppelobleute etc.
    Je mehr Mitglieder sich für den Verein verantwortlich fühlen und evtl. mithelfen bei den vielschichtigen Aufgaben im Verein, desto harmonischer ist auch das Vereinsleben.
  • Wo finde ich in Hamburg Kleingärten?

    In den meisten Hamburger Stadtplänen sind im Anhang die gesamten Kleingartenvereine aufgeführt. Jeder Hamburger Kleingartenverein hat zusätzlich zu seinem Vereinsnamen noch eine 3-stellige Vereinsnummer. Im Stadtplan sind die Kleingartenvereine schnell zu finden, da die Kleingartenfläche als grüne Fläche mit einer 3-stelligen Nummer dargestellt wird. Die Kenn-Nummern gliedern sich wie folgt auf:

    Bezirk Mitte 100. Nummern
    Bezirk Altona 200. Nummern
    Bezirk Eimsbüttel 300. Nummern
    Bezirk Nord 400. Nummern
    Bezirk Wandsbek 500. Nummern
    Bezirk Bramfeld/Alstertal 500. Nummern
    Bezirk Bergedorf 600. Nummern
    Bezirk Harburg 700. Nummern
    Bezirk Wilhelmsburg 700. Nummern

    Wenn Sie sich eine Kleingartenanlage aussuchen, dann sollte sie in der Nähe Ihres Wohnbezirkes liegen. Je näher der Kleingarten an der Wohnung liegt, desto intensiver können und werden Sie ihn nutzen. Sie können zur Auswahl eines Vereines unsere Karte der Hamburger Vereine benutzen.
  • Wie bekomme ich einen Kleingarten?
    Möchten Sie einen Kleingarten pachten bzw. Ihr Interesse hierfür anmelden, so haben Sie verschiedene Möglichkeiten:
    Zum einen können Sie sich direkt an den Landesbund der Gartenfreunde wenden. Dieser führt eine Liste, in der sich Vereine eintragen lassen, die freie Kleingartenparzellen haben. In dieser Liste ist der jeweilige Verein mit seiner Kenn-Nummer und der Telefonnummer eines Ansprechpartners des Vereins eingetragen.

    Zur Liste der freien Parzellen gelangen Sie über „Freie Gärten“ auf unserer Homepage www.gartenfreunde-hh.de oder Sie können eine Liste beim Landesbund abfordern.

    Eine weitere Möglichkeit ist, dass Sie sich einen bestimmten Verein heraussuchen und sich aufgrund der Kenn-Nummer des Vereins beim Landesbund die Telefonnummer des zuständigen Ansprechpartners geben lassen. Sollte in dem von Ihnen ausgesuchten Verein keine Parzelle frei sein, so können Sie sich durch den Vereinsvorstand in die Anwärterliste eintragen lassen.
  • Wie bekomme ich einen Kleingarten in einer Neuanlage?

    Neue Dauergartenanlagen werden von der Gartenbauabteilung des jeweiligen Bezirkes hergerichtet:

    • die Parzellen (durchschnittliche Größe 300 m2)
    • die Vereinswege
    • die Wasserzapfstellen
    • die Vereinshecken
    • Vereinsparkplätze

    Stromanschlüsse sind nicht vorhanden, weil die Stadt sie nicht herrichtet. Der Verein kann diese später mit einem Vereinsbeschluss und in Gemeinschaftsarbeit selbst erstellen.
    Die fertig gestellte Anlage wird an den Landesbund der Gartenfreunde übergeben. Dieser gibt dann bei verschiedenen Tages- und Wochenzeitungen eine Presseerklärung über die Vergabe von neuen Kleingärten heraus.

    Bewerbungen für eine Neuanlage müssen schriftlich beim LGH erfolgen. Es kann sich hierbei um einen formlosen Dreizeiler handeln.
    Die spätere Vergabe der Kleingartenparzellen erfolgt in der Reihenfolge des Einganges der Bewerbungen.

    Die Bewerbungen werden gesammelt. Ca. 4-6 Wochen nach Bekanntgabe in den Presseorganen werden Sie schriftlich zu einem Vergabetermin für die Parzellen in den LGH eingeladen. Dort findet dann ein Informationsabend statt, mit anschließender Vergabe der einzelnen Parzellen entsprechend der Reihenfolge der Anwärterliste. Mit der Übergabe der Parzelle wird auch der für das laufende Jahr zu entrichtende Jahresrechnungsbetrag fällig. Dieser wird bereits im Einladungsschreiben bekannt gegeben.

    Wird die Neuanlage aufgrund ihrer Größe oder Lage keinem schon bestehenden Verein zugeordnet, so muss nach Vergabe der Parzellen ein neuer Kleingartenverein gegründet werden. Zur Gründung eines Kleingartenvereines sind mindestens sieben Personen notwendig. Von den Anwesenden muss ein Vereinsvorstand, bestehend aus dem/der Vorsitzenden, Kassierer/in und Schriftführer/in, gewählt werden. Ferner muss ein Name für die Kleingartenanlage gefunden werden, der durch Abstimmung der Anwesenden festgelegt wird.
    Sind Sie Bewerber/in für eine Neuanlage, so können Sie sich schon mal Gedanken über einen Vereinsnamen machen.

    Von „Gartenbauverein Apfelacker“ bis „Gartenfreunde Zucchiniplantage“ ist alles möglich – wenn es denn der Mehrheit gefällt.

  • Was kostet ein Kleingarten jährlich?

    Die festen, jährlich wiederkehrenden Kosten/Vereinsnebenkosten (ohne Ablösesumme für Laube, Obstbäume etc.) für eine Kleingartenparzelle setzen sich aus verschiedenen Positionen zusammen. Es kann an dieser Stelle nur ein ungefährer Betrag für das Jahr genannt werden, da sich z.B. Mitgliedsbeitrag, Versicherung etc. natürlich im Laufe der Zeit ändern können.

    Es handelt sich beim Mitgliedsbeitrag, bei Pachtzins und Versicherung jedoch um Beträge, die in Hamburg einheitlich sind. Gegebenenfalls können beim jeweiligen Verein oder beim Landesbund die aktuellen Beiträge erfragt werden.

    • Mitgliedsbeitrag
    • einmalige Aufnahmegebühr
    • Pacht
    • Pflichtversicherungen:
      Gebäude-Feuer (Laube), Einbruch-Feuer-Diebstahl (Laubeninhalt)
    • Öffentlich rechtliche Lasten (Wegereinigungsgebühren/Grundsteuer)
    • Müllgebühren
    • Vertriebskosten (Porto) für Mitgliederzeitschrift „Gartenfreund“
    • Wassergeld
    • Strom
    • Umlagen

     
    Da sich – wie bereits oben beschrieben – noch einige Kosten ändern können, kann hier keine genaue Zahl genannt werden. Als grobe Richtzahl sind ca. 250,- bis 300,- Euro laufende Kosten pro Jahr für eine Kleingartenparzelle zu veranschlagen. Evtl. Umlagen werden im Verein durch die Mitgliederversammlung beschlossen. Z.B. für einen Vereinshausbau, für ein Kinderfest, für das Verlegen einer neuen Wasserleitung etc. Da auf den jährlichen Mitgliederversammlungen diverse Beschlüsse gefasst werden können, empfehlen wir, an den Mitgliederversammlungen teilzunehmen, da Beschlüsse durch einfache Mehrheit der erschienenen Mitglieder gefasst werden, die für alle Vereinsmitglieder bindend sind. Also, besuchen Sie die Mitgliederversammlungen regelmäßig und nehmen Sie an den Abstimmungen teil.

  • Wie sind Kleingärten ausgestattet?
    Kleingärten sind eine soziale Einrichtung und müssen daher für alle Bevölkerungsschichten finanzierbar sein.

    Kleingartenanlagen sind öffentliche Grünflächen, die durch die Stadt und somit durch den Steuerzahler entsprechend bezuschusst werden. Daher sind an einen Kleingarten bestimmte Auflagen geknüpft, die z.B. dafür sorgen sollen, dass die Ablösesummen bei Pächterwechsel nicht ins Unermessliche steigen und Kleingärten für alle Bevölkerungsschichten erschwinglich bleiben.

    Im Vordergrund steht immer die kleingärtnerische Nutzung, also die Betätigung im Grünen. Die Laube ist dieser kleingärtnerischen Nutzung untergeordnet und soll daher auch nur in einer einfachen Ausführung erstellt werden und nicht zu einer Art Ersatzeigenheim ausgebaut werden.

    Ein Kleingarten ist nicht vergleichbar mit einem Wochenendhaus und soll es auch nicht werden, da der an die Gemeinnützigkeit gebundene niedrige Pachtpreis nur zu halten ist, wenn ein Kleingarten nicht als Wochenendhausgrundstück genutzt wird.

    Kleingartenlauben sind deshalb nur für den vorübergehenden Aufenthalt vorgesehen, mit gelegentlichen Übernachtungen in den Sommermonaten.
    Aus diesen vorübergehenden Aufenthalten ergibt sich auch die Ausstattung der Kleingartenparzellen. Wasserzapfstellen sind auf den Parzellen vorhanden, da sie ja auch zur kleingärtnerischen Nutzung (Gießwasser) benötigt werden. Ebenso zum Händewaschen, Kaffee kochen etc.

    Diese Wasseranschlüsse dürfen jedoch nicht in die Laube verlegt werden, da weder das „Wohnen“ begünstigt werden soll, noch Entsorgungsleitungen vorhanden und auch für die Zukunft nicht geplant sind, um eben den Wochenendhauscharakter nicht zu fördern. Daher sind Wasserspültoiletten (Duschen etc.) in Lauben nicht gestattet.
  • Welche Alternativen bleiben?
    Chemietoiletten, wie sie auch in Wohnwagen und auf Campingplätzen benutzt werden, dürfen auch im Kleingartenbereich verwendet werden, sofern der Verein auf seinem Gelände eine Abwassersammelgrube zur geeigneten Entsorgung hat.

    Die zweite Möglichkeit wären die verschiedenen Arten der Kompost- bzw. Trockentoiletten. Hierbei handelt es sich um Toilettensysteme, die hauptsächlich aus dem nordischen Bereich (Finnland / Schweden) kommen. Dort haben sie sich seit Jahren in den entlegensten Ferienhäusern ohne Ver- und Entsorgungsleitungen (wie im Kleingartenbereich) bewährt.

    Diese Trockentoiletten funktionieren völlig ohne Wasser und werden nach jeder Nutzung mit Rindenschrot oder ähnlichem Material abgestreut. Durch ein ausgeklügeltes Toilettensystem findet keine Geruchsbelästigung statt, und Fäkalien verkompostieren sich innerhalb der Trockentoilette, so dass eine Entleerung der Toilette (je nach Frequentierung) lediglich wöchentlich über einen Komposthaufen erfolgen muss.

    Von den Trockentoiletten werden verschiedene Systeme angeboten. Informationen über Kompostierungs-Trockentoiletten können Sie im Internet finden.

    Durch die Vorgabe der „einfachen Ausführung“ der Laube, die lediglich einen „vorübergehenden Aufenthalt“ ermöglicht, sind z.B. auch Telefonanschlüsse oder das Anbringen von Satellitenantennen und sonstigen Antennenanlagen untersagt.
  • Was ist Kleingärtnerische Nutzung?
    Grund und Boden, der als Kleingarten genutzt wird, steht in einer wesentlichen sozialen Funktion. Wenn auch ein gewisser Wandel bezüglich der Bedeutung des Kleingartens, insbesondere durch veränderte ökonomische Bedingungen, festgestellt werden kann und der Anbau von Gartenbauerzeugnissen sowie der Freizeit- bzw. Erholungswert allgemein anerkannt wird, so darf doch die Kleingartenfläche weder allein noch überwiegend aus Rasenwuchs und Zierbepflanzung bestehen.

    Nach wie vor ist der Gesichtspunkt der Eigenversorgung durch die Produktion von Obst und Gemüse bedeutsam. Darüber hinaus bleibt vorrangiges Ziel, den Menschen als Ausgleich für ihre Arbeit eine gesunde Betätigung im Freien zu ermöglichen, denn gerade in der Ausgleichsfunktion zu einer oftmals einseitigen Berufstätigkeit kann die Bewirtschaftung des Kleingartens von großer sozialer und gesundheitlicher Bedeutung sein und wesentlich zu einer Verbesserung der Lebensverhältnisse beitragen.

    Nicht weniger wichtig ist schließlich die Möglichkeit, durch die Zugehörigkeit zu einem Verein soziale Kontakte zu pflegen.
    Diese Mehrfachfunktion ist keineswegs neu, denn auch durch das Bundeskleingartengesetz wird sie in entsprechender Weise vorgeschrieben.

    Deshalb auch stellt sich für die kleingärtnerische Nutzung (Anbau von Gartenbauerzeugnissen und Erholung) die Forderung nach einer vernünftigen Mischung, einerseits aus gärtnerisch genutzter Fläche, andererseits aus Zier- und Erholungsfläche. Dabei muß die zur Erholung dienende Zier- und Rasenfläche in einem vertretbaren Verhältnis zur Gesamtanlage stehen und sollte nicht größer als ein Drittel der Gesamtfläche des Kleingartens sein.
  • Wie ist ein Kleingarten zu gestalten?

    Eigentlich wie jeder es gern möchte. Allerdings mit der Einschränkung, dass natürlich die Bauvorschriften eingehalten werden müssen, und die Nachbarn nicht belästigt oder beeinträchtigt werden dürfen. Daher ist zum Beispiel das Anpflanzen von Großbäumen (z.B. Birke, Kastanie, Eiche, Tanne, Fichte, Schwarzkiefer etc.) nicht gestattet, weil voraussehbar ist, wann die eigene Parzelle und der Nachbargarten durch Beschattung beeinträchtigt werden.

    Es gibt eine so große Auswahl an Ziersträuchern, so dass man auf die größer werdenden Gehölze (Bäume) verzichten kann.

    Lassen Sie sich beim Einkauf nicht von Sonderangeboten verleiten. Alles was schnell wächst ist folglich preisgünstig.

    Erkundigen Sie sich, wie die Endgröße des jeweiligen Gehölzes ist. Die meisten Sträucher werden kaum über 3-4 m hoch und damit ist eigentlich auch gewährleistet, dass eine Beschattung der Nachbarparzelle ausgeschlossen werden kann, wenn genügend Abstand zur Grenze eingehalten wird.

    Mit der einfachen Formel 1:2 (1m Abstand zur Grenze, wenn der Strauch 2m hoch wird/oder 1,5m Abstand wenn der Strauch 3m hoch wird) kann man nichts falsch machen.

    IST DAS ANPFLANZEN VON NADEL-GEHÖLZEN (KONIFEREN) GESTATTET?
    Kleinbleibende Nadelgehölze in Maßen sind geduldet, wobei ein Friedhofscharakter vermieden werden sollte. Betrachten Sie den Garten auch als Ort der Jahreszeiten: Eine Tanne oder Fichte sieht von Januar bis Dezember gleich aus, nämlich grün (richtig – außer Weihnachten).

    Nehmen Sie dagegen z.B. die Felsenbirne: rötlicher Austrieb im April, weiße Blüte im Mai, dunkelgrünes Laub im Sommer, dunkle Früchte im Spätsommer, orangerotes Herbstlaub im September/Oktober. 

    ABER WARUM NUR ZIERGARTEN? WARUM NICHT AUCH OBSTBAU?
    Ein blühender Apfel- oder Birnbaum nimmt es mit jeder blühenden Zierkirsche auf und man hat im Spätsommer außerdem noch die Früchte. Statt eines Zierstrauches vielleicht einen Blaubeerstrauch, der sicher nicht so auffällig blüht, aber schmackhafte Beeren liefert und eine wunderschöne rötlich orangene Herbstfarbe hat.

    UND IM GEMÜSEANBAU?
    Hier haben Sie viele Möglichkeiten, die Sie nutzen sollten. Bei Handelsware ist die Züchtung oft nur darauf ausgerichtet, lange Haltbarkeit und Lagerfähigkeit-, Unempfindlichkeit gegen Druck- sowie gleichmäßige Fruchtgröße- und Farbe etc. zu gewährleisten.

    Dies geht leider meist zu Lasten des Aromas. Hinzu kommt die vorzeitige Ernte vor der vollständigen Reife, um die Vermarktungswege / -Zeiten aufzufangen. All das entfällt beim eigenen Anbau.

    Die Sorten können nach Wohlgeschmack ausgewählt und angebaut werden. Das Gemüse kann vollständig ausreifen und gelangt ohne Umwege direkt auf Ihren Teller. Entsprechend schmeckt es dann auch.

    UND ÜBERHAUPT, SELBST ANGEZOGENES GEMÜSE SCHMECKT IMMER AM BESTEN.

  • Wieviel Arbeit steckt in einem Kleingarten?
    Kleingärten sind eine Erweiterung oder ein zusätzlicher Freiraum zur oft beengten Wohnung.

    Er dient dem kreativen Arbeiten durch Gestaltung der Parzelle, dem intensiven Erleben der Natur, dem Erfolgserlebnis des Aussäens und Erntens, der Erholung und dem geselligen Beisammensein. Kurzum, man möchte sich dort wohl fühlen und erholen.

    Doch ganz ohne eine gewisse Bewirtschaftung, sprich Arbeit, geht es leider nicht. Wieviel Arbeit nun in einem Kleingarten anfällt, lässt sich pauschal nicht erfassen, da die Gärten je nach ihren Inhalten unterschiedlich pflegebedürftig sind.

    Aber hält man sich einmal die ständig wiederkehrenden Arbeiten wie Rasenmähen, Komposthaufen umsetzen/ausbringen, Schnitt der Zier- und Obstgehölze, Unkraut (Wildkräuter) jäten, Hecke schneiden, Laube streichen etc. vor Augen, so kommt doch eine ganz beträchtliche Zahl an Stunden im Jahr (Gartensaison) zusammen.

    Man kann ganz grob rechnen, dass ca. 1 Stunde pro Tag ausreicht, um einen Garten in Ordnung zu halten. Hat man jedoch nur am Wochenende Zeit dafür, summiert sich die anfallende Arbeit schon auf z.B. einen ganzen Sonnabend oder Sonntag vor/nachmittag oder sogar mehr.

    Dabei geht es nicht um einen blitzsauberen Garten, sondern darum, das Grundstück nicht verwildern zu lassen, und die nötige Pflege durchzuführen.

    Aber keine Angst, es bleibt genug Zeit für Mußestunden – Schlafen,
    Lesen, Kartenspielen, Grillen etc. Die meisten Arbeiten fallen im Frühjahr und Herbst an und man kann den Sommer genießen. Sicher sind auch im Sommer Arbeiten zu erledigen, aber das hat man beim Erwerb des Gartens ja berücksichtigt, und ein bisschen Arbeit braucht man ja auch.
  • Was ist beim Erwerb eines Kleingartens zu beachten?
    Kleingartenanlagen sind eine von der Freien und Hansestadt Hamburg subventionierte Möglichkeit der Freizeitgestaltung.

    Das Herrichten (Gelände, Wege, Wasserleitung etc.) einer Kleingartenanlage kostet heute ca. 15.000,- Euro pro Kleingartenparzelle. Die Kleingärten unterliegen einer sozialen Bindung und sind nicht frei verkäuflich wie z.B. Wochenendhäuser, wo die Nachfrage den Preis bestimmt.

    Die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, Fachamt für Landschaft und Grünplanung, gibt als Aufsichtsbehörde des Hamburger Kleingartenwesens eine „Schätzungsrichtlinie für die Abschätzung bei Pächterwechsel“ vor. Diese sind für alle dem Landesbund angeschlossenen Kleingartenvereine bindend.

    In dieser Schätzungsrichtlinie ist genau vorgegeben, wie bei einem Pächterwechsel z.B. die Laube, der Wegbelag, der Obstbaum, die Rasenfläche etc. zu bewerten sind.

    Vor Aufgabe einer Kleingartenparzelle muss beim Vereinsvorstand schriftlich gekündigt werden. Erst daraufhin erfolgt die vorgeschriebene Schätzung der Parzelle durch die Schätzungskommission des Vereins.

    Von dieser Schätzung wird ein Schätzungsprotokoll angefertigt, in dem die einzelnen Werte festgehalten werden. Der daraus ermittelte Gesamtschätzpreis ist für den aufgebenden Pächter (Verkäufer) bindend. Eine höhere Summe darf von dem Nachfolger nicht verlangt werden.

    Da das Inventar und die eventuell vorhandenen Einbauten nicht geschätzt werden, kann der aufgebende Pächter versuchen, diese Dinge mitzuverkaufen.

    Er darf den Kauf von Inventar und Einbauten jedoch nicht zur Bedingung bezüglich der Parzellenübernahme machen. Ist der neue Pächter (Käufer) nicht bereit, das Inventar und die Einbauten zu übernehmen, muss die Laube leer geräumt und zum Schätzpreis übergeben werden.

    Beim Erwerb einer Parzelle ist daher genau zu überlegen, ob das Inventar und die Einbauten zu dem geforderten Preis in einem angemessenen Verhältnis stehen, da bei einer späteren Aufgabe der Parzelle auch wieder nur der Schätzpreis ausschlaggebend ist. Außerdem sind in dem Schätzungsformular unter Umständen noch Auflagen festgehalten, die der aufgebende Pächter (Verkäufer) vor der Gartenübergabe zu erfüllen hat, wie z.B. das Fällen von Bäumen etc.

    Das Schätzungsprotokoll ist vom neuen Pächter (Käufer) gegenzuzeichnen.
    Mit seiner Unterschrift bestätigt der neue Pächter, dass ihm der Schätzpreis bekannt ist. Darüber hinaus gehende Zahlungen für Inventar oder Geräte sind freiwillig und werden bei einem späteren Pächterwechsel nicht berücksichtigt.