Pflanzenschutz

 

Pflanzenschutz und Tierschutz

Den Lurchen zuliebe

Nach der Gartenordnung Ziffer 13. (Pflanzen und Naturschutz) ist der Einsatz von Unkrautvernichtungsmitteln im Kleingartenbereich nicht erlaubt.

Da der Wirkstoff Glyphosat, der Bestandteil in vielen Unkrautvernichtungsmitteln ist, sowieso wegen möglicher „Nebenwirkungen“ gerade in der Diskussion steht, kommt eine Anwendung auch „ausnahmsweise“ in Hamburger Kleingärten nicht in Betracht.

 

Noch klein, aber Gartenbewohner,  der Jahrzehnte Gast auf der Parzelle sein kann. Erdkröten können bis zu vierzig Jahre alt werdenDie ganze Familie der Lurche (Amphibien) und viele andere Kleintiere werden es Ihnen danken. Gerade die Amphibien nehmen über ihre Haut leicht Schadstoffe auf und erleiden dann oftmals einen qualvollen Tod.

Eine Liste der z.Z zugelassenen Mittel finden sie Hier als PDF zum Download .1_zulassung-h-k (220 KB)

 

 

 

In der Liste des Pflanzenschutzamtes Hamburg sind auch Herbizide (Unkrautvernichtungsmittel) aufgeführt.

Der Landesbund der Gartenfreunde Hamburg e.V. weist unmißverständlich darauf hin, dass laut Hauptpachtvertrag und Vereinsatzung/Gartenordnung der Einsatz dieser Unkrautvernichtungsmittel in Hamburger Kleingartenanlagen ausdrücklich verboten ist.

 

 

 


Wie entnehme ich Bodenproben richtig?

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