Fragen und Antworten zu Hamburger Kleingärten

Die Inhalte der folgenden Seiten wurden aus unserer Broschüre "Fragen und Antworten" übernommen, die es hier (3.03 MB) gibt.

  • Was muss beim Aufstellen einer neuen Laube beachtet werden?

    Steht auf der Parzelle noch keine Laube, so soll gemäß der Vereinssatzung innerhalb von zwei Jahren eine Holzlaube errichtet werden.

    Ob doppelwandig isoliert oder Blockbohlenlaube ist dabei unerheblich.
    Die Laube darf einschließlich überdachter Terrasse eine Fläche von
    24 m2 nicht überschreiten.

    Dies ist durch das Bundeskleingartengesetz vorgeschrieben.

    BEIM BAU VON LAUBEN SIND FOLGENDE HÖHEN ZULÄSSIG:

    • Flach- oder Pultdachlauben: maximal 2,75 m
    • Satteldachlauben: maximal 3,60 m
    • Nur-Dachlauben: maximal 4,00 m.

    Vor jeder Errichtung einer Baulichkeit (Laube, Kinderhaus, Gewächshaus etc.) ist eine schriftliche Genehmigung des Vereinsvorstandes einzuholen. Besitzt der Verein einen Laubenaufstellungsplan, das sind Pläne, in denen der Parzellenplan den Standort der Laube vorschreibt, so wird für das Aufstellen einer Laube folgendes benötigt: 

    • Zeichnung der Laube mit Maßangaben
    • Typisierungsgenehmigung (Serienstatik) des Herstellers/Verkäufers

    Diese Unterlagen sind beim Vereinsvorstand für die Vereinsakten einzureichen. In diesem Fall genügt eine schriftliche Genehmigung des Vereinsvorstandes für das Aufstellen einer Laube.

    Sofern Lauben für eine kleingärtnerische Nutzung auf sonstigen Kleingartenflächen (Zeitgartenflächen) errichtet werden, ist eine planungsrechtliche Befreiung erforderlich. Hierzu ist ein Abweichungsantrag (gebührenpflichtig) bei der zuständigen Bauprüfabteilung zu stellen. Die Befreiung vom Baugenehmigungsverfahren für Gartenlauben mit einer Grundfläche von höchstens 24 m2 gilt nur für Gartenlauben auf ausgewiesenen Flächen für Dauerkleingärten im jeweiligen Bebauungsgebiet.

    Erforderliche Unterlagen sind im Einzelnen der Antrag auf Abweichung, der Abweichungsantrag/Begründung, die Serienstatik sowie der Grundriss (erhältlich vom Laubenbauer/Baumarkt) der entsprechenden Laube.

    Als weitere Anlage für den Antrag wird ein Lageplan (Vereinsparzellenplan) sowie eine Flurkarte (erhältlich beim Katasteramt, gebührenpflichtig) benötigt, es muss der Umriss der Parzelle gezeichnet und, in Absprache mit dem Vorstand, der Standort der Laube gekennzeichnet werden.

    Der Antrag muss von der FHH Finanzbehörde – Immobilienmanagement – (ehemalig Liegenschaftsverwaltung) unterschrieben werden.

    Danach wird der Bauantrag bei der Bauprüfabteilung im für den jeweiligen Bezirk zuständigen Bezirksamt gestellt. Hier wird auch mitgeteilt, ob weitere Unterlagen erforderlich sind.

    Erst nach Erhalt des Abweichungsbescheides darf die Laube aufgestellt werden.

    Eine Kopie des Genehmigungsbescheides der Bauprüfabteilung ist vor Baubeginn beim Vereinsvorstand einzureichen.
    Die Lauben dürfen nur auf Sockelsteinen (Punktfundament) errichtet werden.

    Ringfundamente oder geschüttete Betonplatten sind grundsätzlich nicht zulässig.
    Außerdem ist bei einem Sockelfundament eine gute Unterlüftung des Holzfußbodens gewährleistet, wodurch dieser trocken gehalten wird. Eine ca. 5 cm dicke Sandschicht unter der Laube unterstützt dies noch, da der Sand ein aufsteigen der Bodenfeuchtigkeit verhindert.

    Damit der Holzfußboden der Laube intakt bleibt, sollten Sie nur atmungsaktive Beläge verwenden. PVC-Beläge und Teppiche mit Kunststoffrücken sind luftundurchlässig und das Schwitzwasser, das sich darunter bildet, kann nicht verdunsten, wodurch der Fußboden leicht faulen kann.

    Bezüglich der Innenausstattung (Mobiliar, Ausbau etc.) gibt es keine Vorschriften. Die Laube sollte jedoch immer ein Gartenhaus in einfacher Ausführung bleiben.

    Denken Sie bitte daran, dass bei einer eventuellen Aufgabe der Parzelle die Ein- und Umbauten sowie das gesamte Inventar und bewegliche Gut nicht mitgeschätzt werden und dafür kein Anspruch auf Entschädigung besteht.
    Pflegen Sie Ihre Laube regelmäßig mit Holzpflege(-schutz)mitteln, damit ein vorzeitiges Altern der Laube vermieden wird. Verwenden Sie Holzlasuren mit Pigmenten, damit das Holz nicht durch UV-Strahlung vergraut und somit zerstört wird.

    Ein Kleingarten ist nicht vergleichbar mit einer Immobilie, die im Wert ständig steigt. Kleingärten werden aufgrund der jährlichen Abschreibung im Wert immer geringer.

    Nach 3 Jahrzehnten hat eine Holzlaube keinen Buchwert mehr und bei einem Verkauf müssen nur noch geringe Restsummen vom Nachfolgepächter bezahlt werden. Betrachten Sie dann die Weitergabe der Laube zu einem inzwischen geringeren  Preis ähnlich wie eine gelungene Urlaubsreise: „Das Geld ist verbraucht, aber ich hatte eine schöne Zeit, und das war es  mir wert“

  • Warum darf man nicht in ein Behelfsheim ziehen?

    Es gibt Gartenfreunde, die auf ihrer Parzelle ihren Wohnsitz haben. Hierbei handelt es sich aber um Ausnahmefälle. Diese so genannten Behelfsheime durften direkt nach dem Krieg aufgrund der damaligen Wohnungsnot in den Kleingartenanlagen errichtet werden.

    Solange der ursprüngliche Pächter dort wohnen möchte, bleibt ihm das Wohnrecht erhalten. Verstirbt der Pächter oder zieht aus, so erlischt mit dem Pachtvertrag auch die Wohnnutzung.

    Stehen diese Behelfsheime auf so genannten Dauerkleingartenflächen, so werden die Gebäude abgerissen und es werden normale Lauben zum vorübergehenden Aufenthalt errichtet. In einigen Fällen bleiben die ehemaligen Behelfsheime auch stehen. Diese müssen dann weitestgehend verkleinert werden und die vorhandenen sanitären Anlagen müssen entfernt werden. Danach können diese Gebäude als Sommerlaube genutzt werden.

    HIERZU GIBT ES FOLGENDES ZU BEMERKEN:
    Nach Aufhebung des Pachtvertrages zahlt die Stadt eine Billigkeitsentschädigung an den Pächter. Der Landesbund wird durch vertragliche Vereinbarung Eigentümer des Behelfsheimes und stellt es dem jeweiligen Kleingartenverein kostenlos zur Verfügung. Somit braucht der neue Pächter für die Nutzung des ehemaligen Behelfsheimes keine Ablösesumme zahlen. In einem Vertrag mit dem Kleingartenverein verpflichtet sich der neue Pächter zu Pflegearbeiten an dem Behelfsheim.

    Da diese ehemaligen Behelfsheime durch die Entschädigung keinen Wert mehr haben und der Landesbund Eigentümer ist, dürfen sie von den Pächtern bei einer späteren Aufgabe der Parzelle auf keinen Fall verkauft werden. Die durch den Pächter vorgenommenen Verschönerungs-, Um- oder Einbauten werden nicht erstattet, da die Nutzung kostenlos war.

     

  • Wozu ein Kompostplatz auf der Parzelle?

    "EIN KOMPOSTHAUFEN SIEHT EKLIG AUS, STINKT, ZIEHT RATTEN AN UND IST EIN KRANKHEITSÜBERTRÄGER."

    Sollte ein Kompostplatz trotzdem einmal unangenehme Gerüche verbreiten, so wurde schlicht und einfach etwas falsch gemacht.

    Dies ist die Vorstellung, die viele Menschen von einem Kompostplatz haben. Wir wissen: Ein Komposthaufen ist das Herz und der Motor eines jeden Gartens. Im Laufe eines Jahres fallen viele organische Materialien an (Heckenschnitt, Rasenschnitt, Laub, nicht verzehrbare rohe Gemüseteile, verblühte Blumen etc.), die natürlich auch entsorgt werden müssen.

    Würde man diese organischen Stoffe über die Müllabfuhr entsorgen, so wäre das eine kostspielige Angelegenheit und obendrein eine unnötige Belastung für die Umwelt. Außerdem ist Kompost ein hervorragender Bodenverbesserer, den man kostenlos herstellen und kostenlos verwenden kann.

    Warum also organisches Material zum Recyclinghof fahren und anschließend teure Blumenerde kaufen? Außerdem ist eine Kompostierung der organischen Abfälle auf jeder Parzelle durch die Vereinssatzung vorgeschrieben.

    Ein richtig aufgesetzter Komposthaufen stinkt auch nicht, wie viele Menschen aus Unkenntnis glauben. Vielmehr strömt von ihm immer ein erdiger Geruch aus, wie nach einem Regenguss im Wald.

    Sollte ein Kompostplatz trotzdem einmal unangenehme Gerüche verbreiten, so wurde schlicht und einfach etwas falsch gemacht.

    DESHALB NUN EINIGE TIPPS ZUM RICHTIGEN KOMPOSTIEREN:

    Es ist leider nicht damit getan, dass wir alle organischen Materialien auf einen Haufen zusammentragen. In diesem Fall würde die Verrottung viel zu lange dauern und sehr unregelmäßig erfolgen.

    WAS IST ZU KOMPOSTIEREN?
    Papier und Pappe sollten nur in kleineren Mengen untergemischt werden. Bitte keine Hochglanz- und Buntdrucke, sie können Schwermetalle enthalten; auch keine Milchtüten und Lebensmittelkartons, sie sind mit Kunststoff beschichtet.

    Koniferennadeln und Moos sollten mit vielen anderen Materialien vermischt in den Kompost gelangen, da sie sich etwas schwerer zersetzen.

    Erkrankte und von Schädlingen befallene Pflanzenteile sollten nicht verwendet werden, da eine Infektion anderer Pflanzen möglich ist.
    Wild- oder Unkräuter sollten in die Mitte des Haufens gepackt werden, da dort die Temperatur am höchsten ist und die Samen abgetötet werden.

    Schalen von Südfrüchten sollten nur dann verwendet werden, wenn diese unbehandelt sind, da sonst die Mikroorganismen, die zur Verrottung führen, abgetötet werden.

    Eierschalen sind gut geeignet, sollten aber zerkleinert werden.
    Laub eignet sich gut, sollte aber möglichst nicht von Straßenbäumen stammen, da dieses mit Schadstoffen belastet ist.

    Speise-, Fisch-, Fleischreste und Knochen sollte man nicht verwenden, da Ungeziefer angezogen wird.

    WEITERER AUFBAU
    Das zu verkompostierende Material muss mit einer Grabgabel gut vermischt werden (feines Material mit grobem, trockenes mit feuchtem etc.). Die Mischung wird auf die Unterlage geschichtet (rohe pflanzliche Küchenabfälle und ausgejätete Wildkräuter kommen in die Mitte).

    Ist diese Schicht ca. 30 cm dick, wird sie mit halbfertigem Kompost (evtl. vom Nachbarn) und Gartenerde locker abgedeckt. Dann kommt die nächste Lage, bis eine Höhe von 1 bis 1,5 m erreicht ist. Weiter anfallender Abfall wird wie oben beschrieben neben dem Haufen aufgeschichtet. Nach 4-6 Monaten kann der Kompost durchgesiebt werden.

    Der gesiebte Kompost ist bereits ausreichend verrottet und kann verarbeitet werden. Der Rückstand wird zur Abdeckung weiterer Abfälle verwendet.

    STANDORT
    Liegt der Garten an einem Gewässer, so sollte der Komposthaufen mindestens 5 m vom Gewässerrand entfernt so eingerichtet werden, dass keinesfalls Sickersäfte (Kompostplatz in Senke legen) in das  Gewässer gelangen.

    Zur Grundstücksgrenze muss ein Mindestabstand von 1 m eingehalten werden.

    GRÖßE
    Die Grundfläche der Kompostierfläche sollte ca. 3 % der gärtnerisch genutzten Fläche betragen.

    ANLAGEN DES KOMPOSTHAUFENS
    Der Haufen sollte ebenerdig auf natur belassenem Boden angelegt werden (bitte nicht in eine Grube versenken, da die Luftzufuhr dann unzureichend ist. Den Boden nicht mit Platten auslegen oder zubetonieren, da sonst keine Regenwürmer einwandern können). 

    GRUNDSCHICHT AUF DEM GARTENBODEN
    Sie dient zur Luftzufuhr und zur Drainage, denn der Komposthaufen darf keine „nassen Füße“ haben. Die Grundschicht sollte strukturreiches Material wie Reisig, Strauch-, Baumschnitt und gehäckseltes Holz enthalten. Sie sollte mindestens 20 cm dick sein und eine Grundfläche von 1,5 x 1,5 m bedecken.

  • Wie sind die Hecken zu pflegen?

    Hecken sind lebende grüne Begrenzungselemente, die die Parzellen zu den Durchgangswegen bzw. Stichwegen abgrenzen und abschirmen.

    Sie sind Vereinseigentum, jedoch von den anliegenden Pächtern zu pflegen und zu unterhalten. Zur Erziehung einer bis unten garnierten Hecke ist es unbedingt erforderlich, bei Neupflanzungen die jungen Heckenpflanzen kräftig bis auf 60 cm Höhe zurück zu schneiden.

    Je nach Triebwachstum wird die Hecke dann jährlich aufgestockt, bis sie die Pfortenhöhe erreicht hat.

    Der Durchgangsverkehr sowohl der Gartenfreunde und der Besucher als auch der Betriebsfahrzeuge der Gartenbauabteilung darf durch ungehindertes Wachstum der Hecken nicht beeinträchtigt werden, deshalb müssen Hecken durch regelmäßigen Schnitt in Form gehalten werden.

    Kleingartenanlagen sind öffentliche Grünflächen, die der Allgemeinheit zugänglich sein müssen. Kleingärten müssen daher auch von außen einsehbar sein, damit Spaziergänger, die meist keinen eigenen Garten besitzen, am Leben in den Kleingärten und an der Schönheit der Gärten Anteil nehmen können. Die fertige Hecke darf daher die Pfortenhöhe nicht überschreiten.

    Eine Hecke muss konisch geschnitten sein, um ein Verkümmern oder Kahlwerden der unteren Zweigpartien zu verhindern. Der untere Bereich einer Hecke sollte daher 20-30 cm breiter als der obere Bereich sein.

    Der übliche Heckenschnitt ist zweimal im Jahr, und zwar einmal im Sommer nach Abschluss des Johannitriebes (nicht vor dem 24. Juni) und einmal nach Abschluss der Vegetationsperiode im Winter, durchzuführen. Die Gleichmäßigkeit des Schnittes in Bezug auf Höhe und Breite der Hecke ist für das Gesamtbild der Hecke von ausschlaggebender Bedeutung. Eine Mulchschicht unter der Hecke wirkt sich positiv auf das Bodenleben aus, fördert den Nährstoffhaushalt, sorgt für eine ausgeglichene Bodenfeuchtigkeit und schafft Lebensraum für zahlreiche Kleinstlebewesen.

    An überbreiten Durchgangswegen z.B. mit zusätzlichem Rasenstreifen neben dem Weg oder an sehr breiten, wenig genutzten Nebenwegen ohne Durchgangsverkehr kann die Hecke mit dem Einverständnis des Vorstandes auch breiter sein, da sehr schmale Hecken potentiellen Brutvögeln einen wesentlich geringeren Schutz- und Nistraum bieten als solche Hecken, die eine Mindestbreite von 1 m haben.

    Es muss aber immer sichergestellt sein, dass der Durchgangsverkehr nicht behindert wird.
    Dichte heckenartige Gehölzpflanzungen hinter der Hecke auf der Parzelle (Negativbeispiel: Omorikafichtenhecke direkt hinter einer Laubholzhecke) sind nicht zulässig, weil die Einsicht in die Gärten hierdurch verhindert wird. Strauch- und Koniferenpflanzungen sollten nur in einem angemessenen Abstand zur Hecke vorgenommen werden. Bei zu geringem Abstand verkahlt die Hecke an dieser Stelle und wird lückenhaft.

  • Warum ist keine Tierhaltung im Kleingarten gestattet?
    Der Kleingarten dient dem Anbau von Gartenbauerzeugnissen und der Erholung. Daher ist eine Tierhaltung nicht vorgesehen und nach der Vereinssatzung auch nicht gestattet.

    So ist die Haltung von Hunden, Katzen, Kaninchen, Hühnern, Tauben etc. schon aus Gründen des Vereinsfriedens nicht möglich.

    Denn wenn z.B. des Nachbars Tauben die jungen Blätter aus den eigenen Salatpflanzen herauspicken, hört die vielleicht vorhandene Tierliebe meist schnell auf, und damit auch das gute Verhältnis zum Nachbarn.

    Das zeitweise Mitbringen von Hunden und Katzen kann der Vereinsvorstand genehmigen, solange keine Beeinträchtigung der Nachbarn erfolgt.
    Ständig bellende Hunde oder Singvögel räubernde Katzen werden über kurz oder lang immer zu Differenzen mit anderen Gartenfreunden führen und der Vereinsvorstand kann daher ein Mitbringen der Tiere verbieten.

    Eine Ausnahme kann die Haltung von Bienen darstellen, da diese für die Bestäubung der Obstgehölze nützlich sind. Aber auch in diesem Fall muss eine Genehmigung bei dem Vereinsvorstand eingeholt werden.
  • Warum nicht mal einen Ökogarten anlegen?

    JA, WARUM NICHT?!
    Wenn es dann auch tatsächlich ein Öko- oder naturnaher Garten ist. Garten beinhaltet immer eine Bewirtschaftung und Pflege. Lässt man auf der Parzelle alles wachsen und wuchern, ohne dass in irgendeiner Weise ein Eingriff (Pflege) stattfindet, ist kein Garten mehr vorhanden, sondern es entsteht ein Stück Wildnis, das dann nicht mehr einem Kleingarten entspricht und somit zwangsläufig zu Problemen mit der Satzung, und damit dem Vereinsvorstand und den unmittelbaren Nachbarn führen wird.

    Ein Öko- oder naturnaher Garten erfordert ein hohes Maß an Kenntnissen der ökologischen Zusammenhänge und oft mehr Pflege als ein herkömmlicher Garten.

    LEITSPRUCH DES ÖKOGÄRTNERS SOLLTE SEIN: „GEORDNETE UNORDNUNG“
    Niemand verlangt, dass Stauden, Sommerblumen, Gemüse etc. in Reih und Glied gepflanzt werden. Stauden dürfen durcheinander wachsen, kultivierte Schlingpflanzen überranken Sträucher, ein Reisighaufen gibt dem Igel Schutz und Brennnesseln (durch eine pflegende Hand im Zaum gehalten) bieten in einer dafür vorgesehenen Ecke Schmetterlingsraupen und anderen Kleinsttieren Nahrung und Schutz. Wichtig ist, dass die Nachbarparzellen nicht durch parzellenübergeifendes Wachstum von z.B. Brennnesseln, Disteln etc. beeinträchtigt werden. Um den Vorwurf eines Bewirtschaftungsmangels nicht aufkommen zu lassen, sind Kulturpflanzen und Wildkräuter getrennt zu halten.

    Dies ist auch noch aus anderen Gründen ratsam. Zum Beispiel sind Brennnesseln im Rosenbeet Nährstoffkonkurrenten, und Vogelmiere im Erdbeerbeet fördert durch die entstehende Feuchtigkeit Botrytis (Grauschimmel) an den Früchten.

    Nichtsdestotrotz ist gegen eine naturnahe Bewirtschaftung einer Kleingartenparzelle nichts einzuwenden. So entsteht auch ein Platz, an dem Kinder die Natur entdecken und erleben können und die Zusammenhänge zwischen säen und ernten kennen lernen.

    VERSUCHEN SIE ES DOCH EINFACH MAL.

  • Wozu Fachberatung im Kleingarten?
    Viele Gartenfreunde, die einen Kleingarten gepachtet haben sind Anfänger. Sicher weiß man das eine oder andere über Pflanzen und Gartenarbeit. Viele Tipps und Kniffe, wie man die Arbeit erleichtern oder den Erfolg im Garten verbessern kann, eignet man sich aber erst im Laufe der Zeit an. Dabei kann einem der Vereinsfachberater vor so manchem Mißgeschick bewahren und bei dem Kauf von Pflanzen und anderen Gartenartikeln hilfreich zur Seite stehen.

    Auf keinen Fall kann Ihr Fachberater alles wissen. Und so wird die eine oder andere Frage vielleicht im ersten Moment unbeantwortet bleiben.

    Das Fachgebiet Garten ist einfach zu groß. Nicht umsonst spalten sich die kommerziellen Gärtner in so viele einzelne Fachbereiche auf wie z.B. Gemüsebau, Baumschule, Obstbau, Zierpflanzen, Stauden etc.

    Geben Sie Ihrem Vereinsfachberater daher etwas Zeit und er wird versuchen, Ihnen auf jede Frage eine befriedigende Antwort zu geben.

    Nutzen Sie das Angebot der Fachberatung und besuchen Sie ruhig einmal einen Vortragsabend. Die Termine hierfür finden Sie im Gartenfreund unter der Rubrik „Fachberatung“ oder im Internet auf unserer Homepage.

    Diese Vortragsabende sind nicht nur für die Fachberater, sondern für alle interessierten Gartenfreunde. Hier werden die kleinen aber wichtigen Tips weitergegeben, wie man die anfallenden Arbeiten erleichtert. Es werden richtige Pflegemaßnahmen erläutert und bei Problemlösungen geholfen. Referenten aus den verschiedenen Gartenthemenbereichen geben Ihnen Tipps, und ihre Erfahrungen an Sie weiter.

    Firmenreferenten stellen ihr Produkte vor und diskutieren mit den Gartenfreunden. Sie selbst können sich dann ein Bild davon machen, ob diese Produkte für Ihren Kleingarten brauchbar sind. Derartige Informationen werden Sie anderweitig in dieser Fülle kaum bekommen.
  • Wie bekomme ich den Gartenfreund?
    Der „Gartenfreund“ ist das Verbandsorgan der Hamburger Gartenfreunde. Er erscheint monatlich und wird jedem Gartenfreund mit der Post ins Haus geschickt. Neben Tipps und Anregungen für die Bewirtschaftung der Kleingärten stellt er vor allen Dingen die Möglichkeit dar, jeden Gartenfreund direkt zu informieren und zu benachrichtigen.

    So werden z.B. die Versicherungsmerkblätter im November, die Schätzungsrichtlinie im Januar etc. darin abgedruckt sein. Weiterhin werden neue oder geänderte Vorschriften, Gesetze etc. veröffentlicht. Ebenso geben die einzelnen Vereine unter der Rubrik Vereinsmitteilungen Geburtstage, Hochzeiten und Termine für Vereinsfeiern und andere Aktivitäten bekannt. Und nicht zuletzt erscheinen dort oft auf den Kleingartenbereich bezogene Produkte in Anzeigen.

    Der „Gartenfreund“ ist im Mitgliedsbeitrag enthalten. Lediglich die Versandkosten müssen vom Mitglied getragen werden. Diese werden vom Verein mit der Jahresrechnung rückwirkend eingezogen.

    Und last but not least werden auch die Lichtbildvorträge, Praxisvorführungen etc. mit den jeweiligen Themen bekannt gegeben.

    Deshalb sollten Sie den „Gartenfreund“ als Informationsquelle nutzen und ihn eine Weile aufbewahren. Denn oftmals tauchen Fragen auf, bei denen Ihnen dann einfällt: Darüber stand doch etwas im letzten „Gartenfreund“.

    Und selbst wenn Sie ihn nicht sammeln möchten, so sollten Sie doch wichtige Infos wie z.B. Schätzungsrichtlinien, Versicherungsmerkblätter etc. herausnehmen und im Gartenordner abheften.
  • Was ist Gemeinschaftsarbeit?
    Eine der wichtigsten und in jeder Satzung herausgestellten Pflichten ist es, dass die Mitglieder ihrem Verein grundsätzlich für die notwendige Gemeinschaftsarbeit zur Verfügung stehen. Nur durch die Zusammenarbeit aller Vereinsmitglieder ist es möglich, die Gartenanlagen zu pflegen und zu erhalten. Dies ist die Voraussetzung dafür, dass sich die Anlage in der Öffentlichkeit in einem ordentlichen Zustand darstellen kann.

    Denken Sie daran, die Anlage wurde mit viel Geld vom Steuerzahler für Sie errichtet.

    Grundlage für die jährlich zu leistenden Gemeinschaftsarbeitsstunden ist die jeweilige Vereinssatzung in Verbindung mit dem Bundeskleingartengesetz. Die Anzahl der erforderlichen Stunden wird durch Beschluss des Vereinsvorstandes festgelegt. Ebenso, ob die Stunden grundsätzlich oder nur in berechtigten Ausnahmefällen durch anderweitige Leistungen oder finanziell abgegolten werden können.

    Der Vorstand hat die Möglichkeit, einzelne Gartenfreunde von der Arbeitspflicht und auch von der Verpflichtung zur Ersatzleitung zu befreien, wenn es besondere Gründe dafür gibt.

    Grundsätzlich gilt: wer seinen Garten bewirtschaften kann, ist auch in der Lage, Gemeinschaftsarbeit zu leisten.

    Betrachten Sie daher die Gemeinschaftsarbeit nicht als notwendiges Übel oder gar als Zwangsarbeit. Nutzen Sie die Möglichkeit, während der Gemeinschaftsarbeit auch die anderen Mitglieder des Vereins kennen zu lernen.
  • Wozu einen Gartenordner anlegen?
    Weil es nützlich ist! Genauso wie Quittungen von z.B. Fernsehgeräten (Garantiezeit) oder Mietverträge aufbewahrt und abgeheftet werden, sollten auch die wichtigen Papiere des Gartens gesammelt und aufbewahrt werden, damit nachgeschaut bzw. etwas belegt werden kann.

    Angefangen von der Schätzungsurkunde, den Schätzungsrichtlinien aus dem „Gartenfreund“, dem Kaufvertrag, der Jahresrechnung und Satzung bis hin zu Kaufquittungen für Laube, Pforte, Gehwegplatten etc. könnte alles später mal wichtig sein, z.B. für eine Schätzung.

    Auch Quittungen über Pflanzen (z.B. botanische Namen, Sorten etc.) sollte man aufbewahren, falls man später mal etwas nachlesen möchte. Ebenso sind Gebrauchsanweisungen (z.B. Garantie) für z.B. Rasenmäher, Heckenschere oder Häcksler im Gartenordner gut aufgehoben.

    Wer kennt nicht die missliche Lage: der Rasen muss schnell noch vor dem angekündigten Regen gemäht werden, der Rasenmäher springt nicht an und die Gebrauchsanweisung war noch wo?
  • Was ist ein Ehrenamt im Kleingarten?
    Überall im Leben stößt man auf ehrenamtliche, also unentgeltliche Tätigkeiten. Kirchen, Bürgerinitiativen, Selbsthilfegruppen, Vereine und somit auch Kleingartenvereine könnten ohne diese freiwillige uneigennützige Arbeit gar nicht existieren. Würde oder müsste man diese Bereitschaft zu sozialem Engagement bezahlen, so würden in der heutigen Gesellschaft ganze Freizeit- und Selbsthilfebereiche zerbrechen.

    Ein Ehrenamt kostet Zeit, kann für den Einzelnen aber auch persönlich eine Bereicherung darstellen. Eine ehrenamtliche Tätigkeit wird oft als „sinnvolle Freizeitgestaltung“, „Freude anderen zu helfen“, „Ausgleich zum Beruf“ und „die Gemeinschaft zu fördern“ empfunden.

    Ohne Ehrenämter könnten keine Kleingartenvereine existieren, da sie wie auch andere Vereine der Selbstverwaltung unterliegen. Nur durch diese unentgeltlichen Tätigkeiten können die Kleingartenvereine in ihrer jetzigen kostengünstigen Form bestehen und erhalten bleiben.

    Vorsitzender, Kassierer, Schriftführer, Fachberater, Schätzer und Koppelobmann sind Ehrenämter, ohne die ein Kleingartenverein nicht funktionieren würde. Aber auch diese durch eine Wahl ernannten Vereinsvertreter können nur so gut sein, wie es der Rest der Gartengemeinschaft zulässt; zieht diese nicht mit, so können die Vereinsvertreter nichts bewirken. Auf angebotene Tatkraft, und sei sie noch so klein, wird kein Verein verzichten. So würde ein vom gewählten Festausschuss organisiertes Kinderfest niemals funktionieren, sollten sich keine zusätzlichen Helfer zur Verfügung stellen. Daher sollte jeder Gartenfreund – natürlich im Rahmen seiner Möglichkeiten – seine Hilfe anbieten.

    Denn je mehr Gartenfreunde helfen, umso besser wird sich der Verein in seiner Gemeinschaft selbst gestalten und weiterentwickeln.

    Auch Ihr Vereinsvorstand arbeitet im Verein ehrenamtlich. Als Vereinsmitglied sollte man daran denken, dass sein Engagement für den Verein einen erheblichen Freizeitverlust für ihn persönlich bedeutet.
  • Was kann man bei nachbarschaftlichen Differenzen tun?

    BELÄSTIGUNGEN?
    In jeder Gartenkolonie kommt es vor, dass Gartennachbarn in irgendeiner Form durch gegenseitige Störungen den „ganz kleinen“ Krach miteinander haben. Der eine Gartenfreund verbrennt seinen Baumschnitt und räuchert dem Anderen die Laube voll.

    Ein Anderer schmeißt seinen Rasenmäher in der Ruhezeit oder am Sonntag an. Der Dritte baut an seinem Vorbau usw. usw. Diese Belästigungen laufen meistens so, dass man sich erst einmal anpöbelt, sich gegenseitig ähnliche Verstöße vorwirft und dann ohne Schrebergruß aneinander vorbeigeht.
    Ganz anders ist es mir ergangen.

    Als ich meine Gartennachbarn an einem Sonntagmorgen mit meiner Kettensäge aus dem Schlaf „gesägt“ hatte, erhielt ich folgendes Gedicht:

    BALLADE
    Die Mitternacht zieht näher schon, allein zu Haus ist Schmidts Sohn.
    Es ist am Samstag still das Haus, die Eltern sie sind beide aus.
    Sie sind auf Hamburgs Piste - ob er sie wohl vermisste?
    Schlägt eins, halb zwei, dann zwei die Uhr, die Eltern kommen spät retour,
    sie kriechen müde in die Kissen und wollen nur noch eines wissen:
    Morgen ist Sonntag, Gott sei dank, da ist es ruhig, da schläft man lang.
    Sie klappen ihre Augen zu und freuen sich auf lange Ruh.
    Doch ach, nicht lange währt die Nacht! Was hat sie um den Schlaf gebracht? Was bohrt sich schmerzlich in ihr Ohr? Was reißt sie aus dem Traum hervor? Die Kirchenglocken sind es nicht. Der Lärm, der aus der Ruh sie sticht er kommt von einer Säge! Der Nachbar, früh schon rege, zerlegt mit scharfer Sägenkette des Baumes Stumpf, wie um die Wette, des Morgens um halb zehne! Da knirschen sie die Zähne
    und schauen aus dem Fenster wild auf dieses schlaf störende Bild,
    und denken: „Lieber Meyer, hol uns nicht aus der Heia.
    Willst du so fleißig schaffen, sollst wochentags es machen!“
    Sie bitten dies (mit etwas Witz?) Und hoffen auf Erfolg die Schmidts.

    Natürlich ist nicht jeder in der Lage, ein Gedicht zu verfassen. Trotzdem sollte man versuchen, in Ruhe und in aller Form miteinander um zu gehen. Dieses Gedicht hat auf mich gewirkt, so dass ich an Sonn- und Feiertagen einen großen Bogen um meine „lauten“ Handwerkzeuge mache.

  • Die Deutsche Schreberjugend Hamburg e.V.

    Die Schreberjugend, kurz DSJ genannt, ist ein eigenständiger eingetragener Kinder- und Jugendverband, der sich für die Rechte von Kindern einsetzt. Unsere Schwerpunkte liegen bei der Ausbildung von Jugendgruppenleitern, dem Aufbau von Kinder- und Jugendgruppen sowie der Gestaltung von Seminaren und Freizeiten. Außerdem betreiben wir das Jugendferienheim in Sprötze bei Buchholz.

    Hier verbringen wir tausende von ehrenamtlichen Stunden jedes Jahr, um dieses Haus für Gruppen jeglicher Art (Konfirmanden, Kindergärten, Schulklassen, Orchester, etc.) offen zu halten. Unsere eigenen Seminare und Freizeiten halten wir selbstverständlich auch in Sprötze ab.

    Zur größeren Präsenz in den Hamburger Kleingärten unterstützen wir diese seit Jahren bei der Gestaltung und Umsetzung ihrer Kinderfeste. Die daraus resultierenden Kontakte nutzen wir nicht nur für den Aufbau neuer Gruppen, auch bestehende Gruppen erhalten hierdurch neue Mitglieder.

    Unsere Schwerpunkte in den Gruppen liegen bei Spielen für drinnen und draußen. Sehr erfolgreich sind unsere Geländespielaktivitäten, welche speziell bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen das Interesse an ihrer Umgebung weckt.

    Wer bei uns mitmachen möchte, kann sich an unser Büro wenden. Im Regelfall sind wir dort  Dienstag von 9-16 Uhr und Mittwoch bis Freitag  von 9-13 Uhr unter  040/59 73 35  erreichbar.

    Das Büro befindet sich im Haus des Landesbundes der Gartenfreunde in Hamburg e.V., Fuhlsbüttler Str. 790,  22337 Hamburg.

    Weitere Informationen unter www.schreberjugend-hh.de.

  • Das Jugendferienheim der Deutschen Schreberjugend Hamburg und des LGH
    Mitten zwischen Wald und Heidelandschaft liegt, ca.1,5 km vom nächsten Anwohner entfernt, das Jugendferienheim Sprötze (Ortsteil von Buchholz in der Nordheide). Es ist eine Einrichtung für Klassen- und Gruppenreisen und wird von LGH und DSJ für Seminare, Tagungen und Freizeiten genutzt. Die wirtschaftliche Verwaltung obliegt der DSJ, unterstützt durch den LGH. Es kann über 120 Personen beherbergen und bietet auf seinen ca. 16ha genügend Platz für In- und Out - Aktivitäten. Diverse Seminarräume  unterschiedlichster Ausstattung und eine Mehrzweckhalle bieten hier Raum für Kinder und Jugendliche zur Freizeitgestaltung und zum Lernen. Detaillierte Informationen finden Sie unter  www.schreberjugend-hh.de.