Fachberatung im Kleingartenwesen

Ein Bundesgesetz legt für uns Rechte und Pflichten fest. Das Bundeskleingartengesetz (BKleingG) vergibt an Kleingartenvereine die Kleingärtnerische Gemeinnützigkeit, wenn der Verein unter anderem die überwiegende fachliche Betreuung seiner Mitglieder bezweckt. Damit ist die Vereinsfachberatung ein wichtiger Bestandteil um die Kleingärtnerische Gemeinnützigkeit zu erhalten.

 

 

Zur Unterstützung der Vereinsfachberatung bietet die LGH-Fachberatung jeweils in der Winterzeit - von Oktober bis Februar – für die Vereinsfachberatung Kurse dazu an. Die Termine werden im „Hamburger Gartenfreund“ veröffentlicht.

 

 

Was ist nun aber eigentlich die „Fachliche Betreuung“ die, die von der Vereinsfachberatung gefordert wird? Welche Aufgaben können anfallen?

Zum einen sind es auf jeden Fall, die Parzelle betreffenden gärtnerischen Vorgaben die sich durch die Vereinssatzung und Gartenordnung regeln, die da z.B. sein können:

  • Beratung zum Kauf und Bau der Kleingartenlaube, angefangen bei den festgesetzten Maximalgrößen, vom Standort über Material, Tipps beim Bau und Hinweise zur Pflege.

  • Planerische Tipps bei Anfängern mit einer völlig neuen Parzelle, ohne jedoch eigene Wunschträume und Vorstellungen von sich mit einzubringen.

  • Nach den Vorstellungen „Der Neuen“ z.B. eine mögliche Pflanzenauswahl anzubieten, mit möglicher Korrektur oder Alternative, wenn die Wünsche nicht Satzungskonform (z.B. Großgehölze) sind. Hinweise zur Pflanzung und später zu Schnitt und Pflege der Pflanzen können folgen. Dabei ist in der Betreuung und Beratung der Mitglieder ein besonderer Wert auf den Naturschutz und eine ökologische Gartenbewirtschaftung zu legen. Dies ist besonders auch in den Bereichen Düngung und Pflanzenschutz sehr wichtig und daher auch ein extra Bestandteil (2 ganztägige Samstagschulungen) im Kursus Fachberatung Teil 1. Die mögliche gärtnerische Betreuung ist im Grund unerschöpflich und kann genau wie im gewerblichen Gartenbau sich in schier unzählige Fachbereicheaufteilen.

     

Aber die Aufgaben der Fachberatung müssen nicht ausschließlich nur die Beratung der Mitglieder beinhalten. Die Aufgaben können sehr vielfältig sein und weit ausgelegt werden. Natürlich immer nur im Rahmen und nach den gegebenen Möglichkeiten, die der einzelnen Vereinsfachberatung zur Verfügung stehen.

Eine Auswahl für ein zusätzliches Engagement der Vereinsfachberatung, kann z.B. auch sein:

  • Vorträge und Praxisvorführungen für Vereinsmitglieder z.B. zum Thema Obstbaumschnitt, richtiger Rückschnitt bei Ziergehölzen etc.

  • Sammelbestellungen z.B. Kataloge, Saatgut, Dünger, etc.

  • Im Vereinshaus eine Bücherecke für Fachliteratur organisieren,

  • Präsenz im Aushangkasten des Vereins zeigen, durch z.B. monatliche Hinweise zum Garten oder aktuelle Hinweise zu Schädlingsbefall und umweltfreundlichen Gegenmaßnahmen,

  • Organisation der vereinsinternen Gemeinschaftsarbeit und vielleicht damit verbundener Umgestaltung und Aufwertung der Grünflächen in und um das Vereinsgelände,

  • Planung und Herrichtung eines Lehrpfades, Schaugartens einer Obstbaumallee oder einer Streuobstwiese,

  • Organisation und Ausgestaltung eines Infostandes, auf Vereinsfesten, oder für die Teilnahme an Stadteilfesten.

Diese kleine Auflistung soll nur als Anregung dienen und ist mit Sicherheit nur ein Auszug aus den vielfältigen Möglichkeiten, die einer Vereinsfachberatung offenstehen.

Letztendlich werden die Aufgaben gemeinsam mit der Vereinsfachberatung und dem Vereinsvorstand festgelegt.

In lockerer Folgen werden wir dieses Thema weiter ergänzen.

 

Das Equipment für einen Infostand kann beim LGH ausgeliehen werden.

 

Mit einer der wichtigsten Aufgaben der Vereinsfachberatung ist sicherlich die Vermittlung von Kenntnissen zum Schnitt von Obstgehölzen.

 

Hinweise zum Pflanzenschutz

 

Da der Wacholder „Gitterrost zeigt, muss er entfernt werden, um den Infektionskreislauf auf Birnen nach Möglichkeit zu unterbrechen.